Koblenz/Trier, 26.05.2020.
Morgen, am 27. Mai 2020 droht durch die Verlegung in die „Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende“ in Hermeskeil die Abschiebung eines Mannes, der vor Gewalt und Bedrohung aus Ägypten geflohen ist. Der seit sechs Jahren in Deutschland lebende und sich aktuell in Trier befindende koptische Christ soll laut Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und nach Abweisung seines Einspruchs durch das Verwaltungsgericht Trier abgeschoben werden.
Der Mann, dessen Namen anonym bleiben soll, reiste im September 2013 per Flugzeug über Georgien nach Deutschland ein. Nach massiven Bedrohungen von Fundamentalisten gegen ihn und seine Familie floh er zusammen mit einem Freund aus seinem Heimatort. Sein Freund wurde dabei getötet und er selbst durch den Schlag mit einer Eisenstange schwer am Kopf verletzt. Eine alte Frau, zu deren Haus er sich nach Wiedererlangen des Bewusstseins geschleppt hat, rettete ihm das Leben.
Trotz Gefahr für Leib und Leben, die vom Verwaltungsgericht 2018 als glaubwürdig angesehen wurde, ist sein Asylantrag vor zwei Jahren abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht meinte zu dem Fall, „dass koptische Christen in Ägypten mangels erforderlicher Verfolgungsdichte nicht als Gruppe verfolgt werden. … Dies gilt auch angesichts der jüngsten Anschläge gegen koptische Christen.“ Zudem empfahl das Gericht, dass ein junger Mann doch nicht an seinen Heimatort zurückkehren müsse, sondern an einem anderen Ort in Ägypten problemlos leben könne. An unmenschlichem Zynismus – noch gesteigert angesichts der Panikattacken des Mannes – ist das wohl kaum zu überbieten.
Herbert Böttcher, Vorsitzender des Ökumenischen Netzes Rhein-Mosel-Saar, Dominic Kloos, Geschäftsführer des Pax Christi Diözesanverbands Trier, Thomas Kupczik, Pastoralreferent im Arbeitsbereich Flüchtlingsarbeit im Dekanat Trier, und Markus Pflüger, Referent für Friedensarbeit der AG Frieden Trier, appellieren an die politisch Verantwortlichen, vor allem an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, die Abschiebung nicht zu vollstrecken, sowie an PolitikerInnen, Behörden und Kirchen, sich für den Verbleib des Geflüchteten einzusetzen. Die unmenschliche Durchsetzung des Rechtsstaates, die für den von der Abschiebung Bedrohten Gefahr für Leib und Leben bedeutet, ist weder ethisch noch politisch zu verantworten.