,,Strafe soll sein – auch für humanitäres Handeln!“ Solidaritätserklärung mit Äbtissin Mechthild Thürmer

Die strafrechtliche Verfolgung der Äbtissin Mechthild Thürmer stößt beim Ökumenischen Netz Rhein-Mosel-Saar auf scharfe Kritik. Sie hatte eine von Abschiebung bedrohte Mutter einer Familie aus Eritrea ins Kirchenasyl aufgenommen, die bei einer Abschiebung von ihrer Familie getrennt würde. Der Äbtissin droht eine empfindliche Freiheitsstrafe.

„Solch inhaltsloser Rechtsformalismus untergrabe humanitäres Handeln einzelner sowie die humanitären Grundlagen des Zusammenlebens und bediene Fremdenfeindlichkeit“, argumentieren Vorstand und Geschäftsführung des ‚Netzes‘ in einer Solidaritätsadresse an die Äbtissin. Die Erinnerung an den Nationalsozialismus zeige, zu welchem Unheil und zu welchen Perversionen ein leerer Rechtsformalismus geführt habe. Zudem macht ‚das Netz‘ deutlich, dass Gottesdienst, Bekenntnis und humanitäre Praxis des Glaubens untrennbar miteinander verbunden sind. Auch die humanitäre Praxis des Glaubens ist von der Religionsfreiheit geschützt.

Text Solidaritätserklärung