Meldung des Netzes zum Antikriegstag 2017

„Atomwaffen: ein Verbrechen an Gott und der Menschheit“

Bistum Trier/Koblenz, 01.09.2017

Bischof Ackermann hat sich im Juli bei einer Andacht am Fliegerhorst Büchel gegen den Einsatz von Atomwaffen ausgesprochen. Ungeklärt blieb aber die Frage nach der Drohung mit einem Mittel, das nicht eingesetzt werden darf.

Nach der Enzyklika ‚Pacem in terris’ ist der Atomwaffen-Einsatz wider die ‚Vernunft’ (contra rationem) – und damit aufs schärfste verurteilt. Wie kann aber die Drohung mit einem Mittel gerechtfertigt werden, das niemals eingesetzt werden darf? Das Wort der Deutschen Bischöfe ‚Gerechtigkeit schafft Frieden’ hatte 1983 im Zusammenhang des Ost-West-Konflikts die Nachrüstung mit atomaren Mittelstreckenraketen nur für eine befristete Zeit gerechtfertigt und die Drohung mit atomaren Waffen an strenge Bedingungen geknüpft. Zudem müsse die ‚befristete Zeit’ genutzt werde, um Atomwaffen aus der Welt zu schaffen. Wenn die Position der deutschen Bischöfe nicht im Nachhinein zu einer tagespolitisch motivierten Rechtfertigung der Nachrüstung werden soll, muss geklärt werden, ob die ‚begrenzte Frist’ immer noch dauern soll. Wenn Bischof Ackermann sagt: „Kein vernünftiger Mensch kann heute noch für Atomwaffen sein“, impliziert dies auch das Ende der erlaubten Drohung mit einem Mittel, das nicht eingesetzt werden darf? Ist dies die Position der katholischen Kirche in Deutschland, wie es eindeutig der pax christi-Präsident Bischof Algermissen in seiner diesjährigen Erklärung zum Hiroshimatag gefordert hat? Oder ist die Drohung mit Atomwaffen auch nach dem Ende des Ost-West-Konflikts immer noch gerechtfertigt? Ist eine neue Situation entstanden, die es erforderlich macht, die ‚befristete Zeit’ zu verlängern, in der die Drohung mit einem Mittel, das nicht eingesetzt werden darf, gerechtfertigt ist? Wie ist dann die ethische Position von ‚Gerechtigkeit schafft Frieden’ zu verstehen, dass besagte Drohung nur befristet zu rechtfertigen ist? Macht eine veränderte Beurteilung der Situation eine Revision der Position von 1983 oder sogar der von ‚Pacem in terris‘ erforderlich?

Angesichts globaler populistischer Tendenzen sowie des Zerfalls von Staaten und der damit einhergehenden Plünderungsökonomien, in denen Banden und Terrorgruppen um Verfügung über Ressourcen kämpfen, wird aus der Sicht des Ökumenischen Netzes die Verbreitung von Atomwaffen zu einer immer größeren Gefahr – aktuell anhand nordkoreanischer Raketentests sichtbar. Mit der Lagerung von Atomwaffen in Büchel steht die Kirche im Bistum Trier in einer besonderen Verantwortung, das Verhältnis zu Einsatz und Drohung mit Atomwaffen zu klären.